Hinweise zur sicheren Gestaltung betrieblicher Verkehrswege

Stand: Mai 2020

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1. „Analyse vor Aktion“ – Untersuchung der Verkehrsströme

Ziel einer solchen Analyse ist die Identifizierung der typischerweise genutzten Wege (incl. Abkürzungen, bequemste Wegwahl usw.) und der kritischen Bereiche (z. B. Kreuzungspunkte von Verkehrsströmen). Dabei empfiehlt sich die Beobachtung über einen repräsentativen Zeitraum unter besonderer Beachtung kritischer Zeiten wie Arbeitsbeginn, Schichtwechsel, Arbeitsende oder andere Zeiten erhöhten Verkehrsaufkommens.

Für diese Analyse kommt je nach Betriebsgröße und Fragestellung eine der folgenden Methoden in Betracht:

2. Gefahrstellen identifizieren, bewerten und priorisieren

Gefahrenstellen können insbesondere sein:

3. Maßnahmen planen und umsetzen

Die Basismaßnahmen orientieren sich an den einschlägigen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und am Stand der Technik, der in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beschrieben ist. Von besonderer Bedeutung sind:

Abb. 1: markierter Fußweg

Abb. 2 und 3: Bauliche Trennung von Fahr- und Fußweg durch Geländer

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung oder Entschärfung von Gefahrstellen sind:

Abb. 4: Farbmarkierungen zeigen den Fahrzeugen den Weg durch den Betrieb

Abb. 5: Geländer an der Einmündung eines Fußwegs in einen Fahrweg

Abb. 6: Bremsschwellen im Verlauf des Verkehrswegs

Abb. 7: Betretungsverbot für einen Gefahrbereich

Abb. 8: Abschrankung an der Kreuzung von Fuß- und Fahrweg

Abb. 9: Rundumspiegel