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Unfallschwerpunkt Intralogistik

Risikobewertung und Maßnahmenauswahl


Intralog

Unfallschwerpunkt Intralogistik

Risikobewertung und Maßnahmenauswahl

VISION ZERO

Unfälle im Bereich des innerbetrieblichen Transports und Verkehrs („Intralogistik") sind oft folgenschwer oder enden sogar tödlich. Mit diesem Hilfsmittel können Sie für Ihren Betrieb ganz einfach bewerten, wie hoch das Risiko in den vier gefährlichsten Betriebszuständen ist. Wenn die Risikoampel auf „Grün“ steht, sind Sie gut aufgestellt im Sinne unserer VISION ZERO „Null Unfälle – Gesund Arbeiten“. Steht die Ampel dagegen auf "Rot" besteht noch Handlungsbedarf. Durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen reduzieren Sie das Risiko dann Schritt für Schritt. Dort, wo es erforderlich ist, bekommen Sie weiterführende Informationen und Hilfestellungen zu den einzelnen Maßnahmen.

Wir bieten die Anwendung „Risikominderung lntralogistik“ als Web-App an. Sie können sie auf jedem modernen Smartphone oder Tablet mit aktuellem Browser nutzen, ebenso können Sie mit Ihrem PC bzw. Notebook arbeiten.

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vorwärts fahrende Fahrzeuge mit Fußgängern kollidieren
rückwärts fahrende/rangierende Fahrzeuge mit Fußgängern kollidieren
Gabelstapler im Lager, in der Expedition bzw. in der Produktion mit Fußgängern kollidieren
Lkw noch vor dem Ende des Be- bzw. Entlade­vorgangs von der Ladestelle wegfahren

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Impressum

Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim
IK-Nr. 120 890 780
Fon 0621 4456-0
Fax 0800 1977553-10200
E-Mail info@bgn.de

Jürgen Schulin (verantwortlich)
Direktor der BGN

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Fragen und Kommentare
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Konzept und Text
Jörg Bergmann,
Joachim Fuß,
Magnus Minor,
Günter Welzig, alle BGN Mannheim

Technische Realisierung und Umsetzung
BC GmbH, Ingelheim

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseiten.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

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Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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