Unfallschwerpunkt Intralogistik
Risikobewertung und Maßnahmenauswahl


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Risiko mindern, dass...
vorwärts fahrende Fahrzeuge mit Fußgängern kollidieren | ![]() |
rückwärts fahrende/ | ![]() |
Gabelstapler im Lager, in der Expedition bzw. in der Produktion mit Fußgängern kollidieren | ![]() |
Lkw noch vor dem Ende des Be- bzw. Entladevorgangs von der Ladestelle wegfahren | ![]() |
Betrieb: | Datum: 5.5.2025 | Beurteiler: |
Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt?
Die Verkehrkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger sind ausreichend breit und klar gekennzeichnet. Park und Ladeflächen sind ausgewiesen. Weitere Informationen: | |
Die Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger sind dort, wo es möglich ist, auch baulich getrennt. Weitere Informationen: | |
Die Verkehrkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger ermöglichen den Verkehrsteilnehmern gute Sichtbeziehungen, u.a. kreuzen sie nicht in unübersichtlichen Bereichen (z. B. in Kurven, engen Durchfahrten) und Objekte, die die Sicht behindern können (abgestellte Fahrzeuge, Stapel, Schilder, Bepflanzungen), werden entfernt. Wo dies nicht möglich ist, werden Spiegel eingesetzt. | |
Der Verkehrsfluss für Fahrzeuge ist gerichtet, z. B. durch Einbahnstraßen-Systeme oder Farbleitsysteme. | |
Es sind maximal zulässige Geschwindigkeiten auf Grundlage einer Risikobewertung ausgewiesen. Die Geschwindigkeiten werden an ausgewählten Stellen detektiert. Verstöße werden konsequent geahndet. Weitere Informationen: | |
Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist durch bauliche Maßnahmen begrenzt. Weitere Informationen: | |
Alle Bereiche, in denen Fahrzeuge fahren, sind ausreichend beleuchtet | |
Für die korrekte Einstellung der Lkw-Spiegel ist ein Spiegeleinstellplatz vorhanden und wird auch konsequent benutzt. Weitere Informationen: | |
Alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, sind mit Kollisionswarneinrichtungen (Annäherungswarnern) ausgestattet [BITTE PRÜFEN SIE: Ist dies auch bei Fremdfahrzeugen z. B. von Spediteuren, Lieferanten sichergestellt?]. | |
Alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, sind mit Rechtsabbiege-Assistenten ausgestattet, die im Gefahrfall den Lkw zwangsweise stoppen [BITTE PRÜFEN SIE: Ist dies auch bei Fremdfahrzeugen z. B. von Spediteuren, Lieferanten sichergestellt?]. Weitere Informationen: | |
Alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, sind mit frontaler Fußgänger-Erkennung ausgestattet, die im Gefahrfall den Lkw zwangsweise stoppen [BITTE PRÜFEN SIE: Ist dies auch bei Fremdfahrzeugen z. B. von Spediteuren, Lieferanten sichergestellt?]. Weitere Informationen: | |
Anlieferungs-/Abholzeiten (= erhöhter Fahrzeugverkehr) und Zeiten hohen Fußgänger-Verkehrs (z. B. Arbeitsbeginn, Schichtwechsel) sind zeitlich entkoppelt. | |
Alle Personen, die sich zu Fuß auf dem Betriebsgelände bewegen, erhalten erstmalig und wiederkehrend genaue Anweisungen zum sicheren Verhalten. Verstöße werden angesprochen und im Wiederholungsfall sanktioniert. Weitere Informationen: | |
Bei Fahrzeugen, die auf dem Betriebsgelände fahren, ist immer (auch tagsüber) die Beleuchtung eingeschaltet. | |
Alle Personen, die sich auf dem Betriebsgelände bewegen, tragen Warnkleidung. |
Ergebnis:
![]() | Risiko ist noch zu hoch |
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Betrieb: | Datum: 5.5.2025 | Beurteiler: |
Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt?
Fußwege verlaufen nicht in Bereichen, wo rangiert oder rückwärts gefahren werden muss (z. B. nicht in Ladezonen, Wendebereichen). | |
Tote Winkel sind minimiert, Gefahrbereiche können über zusätzliche Verkehrsspiegel von den Lkw-Fahrern eingesehen werden. | |
Alle Bereiche, in denen Fahrzeuge fahren, sind ausreichend beleuchtet. | |
Im Bereich der Laderampen wird ein System eingesetzt, das einfahrende Fahrzeuge detektiert und die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch und/oder akustisch warnt. | |
Alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, sind mit einem akustischen Rückwärtsfahr-Warnsystem (Warnton bei Rückwärtsfahrt) ausgestattet [BITTE PRÜFEN SIE: Ist dies auch bei Fremdfahrzeugen z. B. von Spediteuren, Lieferanten sichergestellt?]. | |
Alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, sind mit einer Rückfahr-Kamera ausgestattet [BITTE PRÜFEN SIE: Ist dies auch bei Fremdfahrzeugen z. B. von Spediteuren, Lieferanten sichergestellt?]. Ansonsten darf nur mit Einweiser rückwärts gefahren bzw. rangiert werden. Weitere Informationen: | |
Alle Personen, die sich zu Fuß auf dem Betriebsgelände bewegen, erhalten erstmalig und wiederkehrend genaue Anweisungen zum sicheren Verhalten. Verstöße werden angesprochen und im Wiederholungsfall sanktioniert. Weitere Informationen: | |
Alle Personen, die sich auf dem Betriebsgelände bewegen, tragen Warnkleidung. |
Ergebnis:
![]() | Risiko ist noch zu hoch |
![]() |
Betrieb: | Datum: 5.5.2025 | Beurteiler: |
Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt?
Verkehrkehrswege für Gabelstapler und Fußgänger sind ausreichend breit und klar gekennzeichnet. Weitere Informationen: | |
Die Verkehrswege für Gabelstapler und Fußgänger sind dort, wo es möglich ist, auch baulich getrennt. Weitere Informationen: | |
Verkehrkehrswege für Gabelstapler und Fußgänger kreuzen nicht in unübersichtlichen Bereichen (z. B. in Kurven, engen Durchfahrten, Lagervorzone, Verladebereich). | |
Die Verkehrkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger ermöglichen den Verkehrsteilnehmern gute Sichtbeziehungen. Flurförderzeuge, Paletten, Waren etc. werden so abgestellt, dass sie die Sicht nicht behindern. Wo dies nicht möglich ist, werden Spiegel eingesetzt. | |
Alle Bereiche, in denen Flurförderzeuge fahren, sind ausreichend beleuchtet. | |
Gefahrbereiche (z. B. Kreuzungen) werden mit Bewegungsmeldern o. ä. überwacht und bei Annäherung eines Gabelstaplers erfolgt eine (i. d. R. optische) Warnung (Blinksignal o. ä.). | |
Die Anwesenheit von Fußgängern in Lager- und Expeditionsbereichen ist durch technische und organisatorische Maßnahmen minimiert. | |
Die Ausfahrten aus Lagergassen und Stapeln werden möglichst durch bauliche Maßnahmen von Produkten/Hindernissen freigehalten, die Einmündung in den Verkehrsweg ist dadurch gut einsehbar. | |
Die Geschwindigkeit der Gabelstapler wird durch technische Systeme so gesteuert, dass in unterschiedlichen Bereichen an das Risiko angepasste Maximalgeschwindigkeiten gefahren werden können. | |
Die Geschwindigkeit der Gabelstapler ist technisch auf 10 km/h (doppelte Schrittgeschwindigkeit) gedrosselt. | |
Beim Ausfahren aus schmalen Regalgassen oder unübersichtlichen Bereichen werden Fußgänger durch ein vorauseilendes Lichtzeichen gewarnt. | |
Alle Gabelstapler sind mit Scheinwerfern ausgestattet, um deren Wahrnehmbarkeit zu verbessern. Die Scheinwerfer sind im Betrieb konsequent eingeschaltet. | |
Alle Gabelstapler sind mit Assistenzsystemen ausgestattet, die Fußgänger erkennen und den Gabelstapler bei Kollisionsgefahr abbremsen / stoppen. Weitere Informationen: | |
Alle Gabelstapler sind mit Assistenzsystemen ausgestattet, die Fußgänger erkennen und den Staplerfahrer, ggf. auch den Fußgänger vor der Kollisionsgefahr warnen. Weitere Informationen: | |
Alle Gabelstapler sind mit Kamerasystemen ausgestattet, um die Sicht bei erschwerten Verhältnissen zu verbessern. Weitere Informationen: | |
Die Berechtigungen zum Steuern der Gabelstapler werden mit einem digitalen Flottenmanagementsystem verwaltet. Die Bedienung der Stapler erfordert die Verwendung eines personalisierten Sensors anstelle eines konventionellen Schlüssels. Weitere Informationen: | |
Die Fahrdaten der Gabelstapler werden durch ein digitales Flottenmanagementsystem erfasst und verwaltet. Kollisionen werden durch Sensoren detektiert, aufgezeichnet und ausgewertet. Weitere Informationen: | |
In der Produktion werden keine Gabelstapler eingesetzt, sondern lediglich Mitgänger-FFZ. | |
Alle Personen, die sich zu Fuß in der Produktion, im Lager oder der Expedition bewegen, erhalten erstmalig und wiederkehrend genaue Anweisungen zum sicheren Verhalten. Verstöße werden angesprochen und im Wiederholungsfall sanktioniert. Weitere Informationen: | |
Alle Personen, die sich im Lager und in der Expedition bewegen, tragen Warnkleidung. |
Ergebnis:
![]() | Risiko ist noch zu hoch |
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Betrieb: | Datum: 5.5.2025 | Beurteiler: |
Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt?
Ein vorzeitiges Wegfahren des Lkw wird durch baulich-technische Systeme (automatisch arbeitende verriegelte Wegfahrsperren) zuverlässig verhindert. Weitere Informationen: | |
Das An- und Wegfahren des Lkw wird durch manuelle Wegfahrsperren (z. B. mit der Rampensteuerung und einem Ampelsystem gekoppelte Radkeile oder ein manuelles Sperrsystem) verhindert. Weitere Informationen: | |
Das unbeabsichtigte Wegfahren des Lkw wird durch Blockierung von Reifen bzw. Bremsen mit einem abschließbaren mobilen System verhindert. Weitere Informationen: | |
Für das An- und Wegfahren der Lkw bzw. den Beladevorgang gibt es ein schriftlich fixiertes und praktiziertes Verfahren inkl. Freigabesystem. Alle Akteure (insbes. Lkw-Fahrer, Belader) sind über die Abläufe sowie über die Bedeutung von Lichtzeichen, Alarmsignalen etc. unterwiesen. | |
Das Bewegen des Lkw wird dadurch eingeschränkt, dass die Fahrer den Lkw-Schlüssel nach Andocken an die Ladestelle im Verladebüro o. ä. deponieren. | |
Das Wegfahren des Lkw wird dadurch verhindert, dass der Lkw-Fahrer selbst be- und entlädt (Achtung: ggf. Bedenken wg. Hygiene, Berechtigung zu Führen des zum Laden verwendeten FFZ?). |
Ergebnis:
![]() | Risiko ist noch zu hoch |
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Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim
IK-Nr. 120 890 780
Fon 0621 4456-0
Fax 0800 1977553-10200
E-Mail info@bgn.de
Jürgen Schulin (verantwortlich)
Direktor der BGN
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Joachim Fuß,
Magnus Minor,
Günter Welzig, alle
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Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.
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Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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